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Recherche – Die Antwort

Recherche – Die Antwort

Kürzlich erreichten mich diese beiden Antwortschreiben der Kommunalaufsicht Uelzen (siehe Titelbild) und der Gemeinde Suderburg (im Bericht). 

Aufgrund meiner Fragen und Eingaben in der Anzeige, sind die in den Schreiben gemachten Antworten, aus meiner Sicht, unbefriedigend. So habe ich zum Beispiel gefragt, wo die Information eingeholt wurde, ob Ratsmitglieder in den Abstimmungsvorständen sitzen dürfen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf das gezeigte Verhalten des Ratsherrn im Abstimmungslokal, in der Ortschaft Holxen, nicht eingegangen.

Welche Ergebnisse haben die Befragung des Ratsherrn und der Hinweisgeber aus Holxen ergeben? Warum ist das gezeigte Verhalten des Ratsherrn kein Verstoß gegen die Abstimmungsordnung? Ist dieses Verhalten abstimmungsrelevant?

Wo wurde die Information eingeholt, dass Ratsmitglieder in den Abstimmungsvorständen sitzen dürfen? Wie lautet die dazugehörige Rechtsnorm?

Es wurde in mehreren Zeitungsberichten von insgesamt 33 Rückläufern gesprochen. Zunächst wurde vom Abstimmungsleiter bestritten, dass es überhaupt Rückläufer gegeben hatte. Drei Haushalte aus der Ortschaft Hösseringen haben bei der Gemeinde eine schriftliche Anfrage gestellt, ob deren Haushalte unter den Rückläufern gewesen sind. Laut einem mir vorliegenden Antwortschreiben der Gemeinde befanden sich diese Haushalte nicht unter den Rückläufern. Bei weiteren Haushalten gehe ich ebenso von diesem Umstand aus. 

Der Kommunalaufsicht Uelzen lag eine Liste von Haushalten vor, die keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hatten. Ob diese Haushalte unter den Rückläufern waren, wurde nicht beantwortet. 

 

Welche Maßnahmen wurden getroffen, um zu ermitteln, wie viele Haushalte tatsächlich keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hatten? 

Soweit mir bekannt ist, wurden die Ermittlungen in dieser Angelegenheit von der Gemeinde Suderburg durchgeführt. Dabei wirft sich mir die Frage auf, warum die Ermittlungen nicht extern durchgeführt worden sind. So hatte mir ein örtlicher Pressevertreter berichtet, dass der Abstimmungsleiter in einer Ratssitzung berichtete, dass die Ermittlungen bereits am 15.Juli abgeschlossen gewesen seien und das Ergebnis der Kommunalaufsicht mitgeteilt worden sei. 

Zufälligerweise hatte ich am selben Tag bei der Kommunalaufsicht angefragt, wann bei mir die Namen der Zeugen erfragt würden, ohne die der Sachverhalt schließlich nicht aufgeklärt werden konnte. Erst daraufhin wurden diese Daten bei mir abgefragt und die Ermittlungen seitens der Gemeinde wieder aufgenommen. 

Warum hatte die Gemeinde diese Daten für Ihre zunächst durchgeführten Ermittlungen bei mir nicht erfragt? Zu welchem Ergebnis sind die eigenen Ermittlungen gekommen? 

Zusammenfassend muss ich feststellen, dass die Aufklärung in dieser Angelegenheit von der Gemeinde nicht transparent und wenig eigeninitiativ vorangetrieben worden ist. In Zeiten, in denen keine Bürgerversammlungen mehr stattfinden und man auf die schriftliche Beantwortung von Fragen angewiesen ist, hätte ich mir eine transparentere Vorgehensweise gewünscht. So bleiben viele Fragen offen. 

Nahezu alle Ratsmitglieder haben vor der letzten Kommunalwahl 2021 den Slogan transparente und bürgernahe Politik auf ihren Flyern und Plakaten. Der Abstimmungsleiter hat ebensolche Aussagen noch heute auf seiner Homepage stehen. Diese hatte er eigens für seine Kandidatur zum Samstgemeindebürgermeister angelegt. https://www.wolf-marwede.de

Meinem Empfinden nach sind das nicht mehr als leere Phrasen, frei nach dem Motto: „Zum Thema Bürgerentscheid gibt es keine weitere Diskussion. Dazu ist alles gesagt!“

Autor: Andreas Koch

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