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Fragen zur Photovoltaik- Freiflächenanlagen (PV-FFA) Zeitenwende in Suderburg

Photovoltaik- Freiflächenanlagen (PV-FFA) in Suderburg

Zeitenwende im Gemeinde-Bauamt Suderburg

Fährt man auf der B4 im Norden Uelzens im Bereich der sog. „Blauen Lagune“, dann sieht man rechter Hand auf dem Hügel, hinter dem sich die Justizvollzugsanstalt verbirgt, worum es geht: ein „Meer“ von aufgeständerten Solarmodulen, die wir von vielen Hausdächern kennen. Sie bilden eine sog. Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA).

Solche Anlagen sind gut geeignet für eine schnelle Umsetzung der Energiewende. Sie sind technisch nicht aufwändig, kostengünstig und schnell errichtet. Aber sie können nicht an jedem beliebigen Ort im Samtgemeindegebiet errichtet werden. Als raumbedeutsame Anlagen müssen ihre Standorte im Rahmen der Planungshoheit der Samtgemeinde zunächst in einem Flächennutzungsplan festgelegt werden.

Für Suderburg wollte das Bauamt nun die nötigen Vorarbeiten dafür in einem höchst fragwürdigen Hauruck-Verwaltungsverfahren angehen. In der öffentlichen Sitzung des Samtgemeinderates vom 3.11.2022 habe ich zu dem Vorgehen der Bauverwaltung wie folgt grundsätzlich und kritisch Stellung genommen:

Mit dem Thema Freiflächen-PV-Anlagen betreten wir alle Neuland. Das Thema ist noch lange nicht fachlich ausdiskutiert, viele Fragen sind ungeklärt. Zum Beispiel die Beziehung zu den Nachbarn von PV-Anlagen, Fragen zum Artenschutz oder zu den „Agri-PV-Anlagen“ (Nutzung von Flächen gleichzeitig für die Landwirtschaft und für die die Stromerzeugung mit PV-Anlagen).

Das Thema ist brisant, birgt – wie viele Planungsentscheidungen – Konfliktstoff, hier zum Beispiel besonders Konkurrenzkonflikte. Planungsentscheidungen sind vor allem eine Sache der Gemeindepolitik, eine
Sache der gewählten Ratsmitglieder. Insofern ist die Sache bisher völlig unzulänglich in den politischen Gremien der Samtgemeinde behandelt worden. Bei dermaßen weitreichenden Planungsentscheidungen kann die Mitwirkung des Fachausschusses auf keinen Fall außen vor bleiben.

Der ominöse Termin vom 19.9.2022, (s. Sitzungsvorlage), mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und teilweise deren Stellvertretern, ein verwaltungsinternes Abstimmungsgespräch, unter Beteiligung eines bereits „ausgeguckten“, aber bis heute nicht beauftragten Planers, kann eine ordnungsgemäße Vergabe des Planungsauftrages und eine Beratung im Fachausschuss nicht ersetzen: Die Vorlage spricht verschämt und unehrlich von „Besprechung“, „Protokollführer“ Böhme ( der Planer) nennt das Kind beim Namen:„Abstimmungsgespräch“ mit Ergebnissen“.

Obwohl es sich um eine Angelegenheit der Samtgemeinde handelt (erforderliche Bebauungspläne der Gemeinden stehen erst später an), ist von den Teilnehmern der „Besprechung“ nur eine Person Mitglied im Samtgemeinderat, nämlich Bürgermeister Kleuker. Und der verwaltungsfremde „Planer“, Herr Böhme, der bei einer ordnungsgemäßen Ausschreibung auf der Bieterseite sitzen würde, wird als „Protokollführer“ dieser ominösen Besprechung eingesetzt. Alles, was in den Bauausschuss gehört, wurde bei dieser Besprechung bereits behandelt, in einem Gremium, welches das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nicht kennt, unter rechtswidrigem Ausschluss von Ausschussmitgliedern und sonstigen Ratsmitgliedern ….

Ich beantrage daher, die Sache in den Fachausschuss zu verweisen und dem Samtgemeindeausschuß zu empfehlen, erst einmal eine ordnungsgemäße Ausschreibung für die Vergabe der Planung als Instrument einer transparenten Entscheidung vorzunehmen.“ Ein wahrhaft abenteuerlicher Verfahrensablauf – die „Zeitenwende“: es wird schon vorher mit einem nicht legitimierten Privatmann in diskreter Runde unter anderem ein Honorar abgesprochen, bevor – bis heute – überhaupt eine Entscheidung über das Vergabeverfahren und die Vergabe des Planungsauftrages getroffen worden ist.

IM INTERESSE MÖGLICHER ANTRAGSTELLER / INVESTOREN: WIE KANN
IHNEN BESSER GEHOLFEN WERDEN ?

Zum weiteren zügigen Verfahren bietet es sich an, nach den der Vorlage zum Samtgemeinderat beigefügten „Hinweisen und Empfehlungen zur Planung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“ in Niedersachsen zu verfahren. Vorgelegt wurde das Papier vom Niedersächsischen Städte und Gemeindebund. Es enthält detaillierte Ausführungen, insbesondere bei Entscheidungen zu potentiellen, gut geeigneten PV-Flächen, sog. Gunstflächen ( Seiten 19 bis 21 ). Es ermöglicht eine unmittelbare und direkte Anwendung zur Entscheidung – unter Minimierung des bürokratischen Aufwandes und Einsparung von Finanzmitteln.

Es war schon immer möglich und ist oft praktiziert worden, die Änderung eines Flächennutzungsplanes für ein einzelnes Projekt durchzuführen. Warum sollen Investoren eines problemlosen Vorhabens die zeitlich aufwendige Gesamtplanung für das Samtgemeindegebiet abwarten? Und warum sollen sie wegen der Verzögerung an anderer Stelle im Gemeindegebiet mit den Kosten belastet werden, die durch strittige Projekte anderer Investoren entstehen? Es ist durch nichts begründet, warum ein Planer für die gleichzeitige Planung des gesamten Gemeindegebietes beauftragt werden muss …

Persönliche Schlußbemerkung: mir geht es darum, einen bestimmten Planer nicht mit der unnötigen Vergabe eines Planungsauftrages für das gesamte Gebiet der Samtgemeinde zu bedienen, sondern Investoren dabei zu helfen, ihre Projekte finanziell optimal und zügig umzusetzen.

Autor: Wolf Götz Schimmack

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