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Recherche Bürgerentscheid – Der Anlass

Recherche Bürgerentscheid

– Der Anlass

Gemeinde Suderburg Bürgerenstscheid Alte Schule

Am 12.06.2022 fand in Suderburg ein Bürgerentscheid, zu der Frage: “Soll das Gebäude der alten Schule am Gänsekamp in Suderburg ohne den bereits abgerissenen Anbau dem Dorf erhalten bleiben?“, statt.

Das offizielle Abstimmungsergebnis lautete, dass von 3815 Abstimmungsberechtigten insgesamt 1274 Abstimmungsberechtigte ihre Stimme abgegeben hatten. Das ergibt eine Beteiligung von 33,4 Prozent. Es stimmten 606 Stimmberechtigte für den Erhalt des Gebäudes und 667 dagegen. Eine abgegebene Abstimmung war ungültig. Das amtliche Endergebnis siehe hier: 

https://assets.website-files.com/5e5e35fb4fbf7dfcbceb72e1/62a82bad487507ca31587440_endgültiges%20Ergebnis%20Bürgerentscheid%20Alte%20Schule.pdf

Zum Vergleich, bei den Kommunalwahlen im Jahr 2021 lag die Wahlbeteiligung in der Gemeinde Suderburg bei ca. 64 Prozent. 

Einige Tage nach dem Bürgerentscheid erschien folgender Artikel in der Allgemeinen Zeitung Uelzen:

https://www.az-online.de/uelzen/suderburg/wurden-buerger-vor-der-abstimmung-nicht-richtig-informiert-91616505.html

In dem Artikel äußert das Ratsmitglied Götz Schimmack, dass es möglicherweise Unregelmäßigkeiten bei und vor der Abstimmung gegeben habe. Zum einen habe es mehrere Fälle gegeben, in denen Abstimmungsberechtigte keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hätten und zum anderen hätten Ratsmitglieder in den Anstimmungsvorständen gesessen. Hierzu warf er die Frage auf, ob es zu keiner Interessenkollision kommen würde. Dieses Vorgehen schien Schimmack unverständlich zu sein, denn im Vorfeld sei gesagt worden, dass keine Ratsmitglieder den Wahlvorständen angehören sollten. 

Erstaunt war ich zunächst über die Aussagen, die von dem Gemeindedirektor/Abstimmungsleiter Wolf-Dietrich Marwede zu den Vorfällen getroffen wurden. Er sprach davon, dass ihm kein Fall bekannt sei, dass sich ein Bürger gemeldet habe, dass ihm keine Abstimmungsbenachrichtigung zugegangen sei. Auch habe es laut Marwede keine Rückläufer bei den Benachrichtigungskarten gegeben. 

Zur Erklärung: Diese Rückläufer sollte es immer dann geben, wenn eine Abstimmungsbenachrichtigung nicht zugestellt werden kann. Etwa wenn eine Person verzogen, verstorben oder wenn zum Beispiel kein Briefkasten vorhanden ist.

Es gab keine Rückläufer? Das fand ich recht merkwürdig.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatte es diverse Scharmützel zwischen Verwaltung, Politik und Mitgliedern der Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt des Gebäudes einsetzte, gegeben. Dazu mehr in späteren Blog-Einträgen.

Etwas lustig fand ich, als die örtliche SPD einen Blogeintrag mit dem Ergebnis der Abstimmung postete. Laut dem gezeigten Datum wurde dieser Blogeintrag bereits einen Tag vor der Abstimmung erstellt. Das aber nur als kleine Anekdote am Rande.

Zunächst unterhielt ich mich mit einigen Mitgliedern der Bürgerinitiative. Hier wurden Stimmen laut, dass sich nicht nur in der Ortschaft Hösseringen Personen gemeldet hätten, die keine Erinnerungskarte erhalten hätten, sondern auch in der Ortschaft Suderburg. Auch erzählte man mir, dass ein Ratsmitglied im Abstimmungslokal in Holxen, auf die dortigen Abstimmenden, eingewirkt haben sollte.

Daraufhin telefonierte ich mit einem Mitglied des Wahlvorstandes aus Räber. Bei dem Telefonat erfuhr ich, dass der dortige Abstimmungsvorstand einen mit einem Kreuz vorgefertigten Stimmzettel als „Muster“ in der Wahlkabine angebracht habe. Das warf für mich die Frage auf, ob diese nicht einen eindeutigen Verstoß gegen die Wahlordnung darstellte. Laut dieser hat jede Einflussnahme, vor und im Wahllokal zu unterbleiben. Das gilt auch für jegliche Schriftform. 

Eine Befragung des Ratsherrn Götz Schimmack ergab, dass er selbst in Hösseringen von mindestens drei Abstimmungsberechtigten Kenntnis erlangt habe, die keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hätten. Er habe diesen Umstand durch den dortigen Wahlvorstand ins Protokoll eintragen lassen. Herr Schimmack zeigte mir einen Vermerk vom 14.06.22 aus dem hervorging, dass er Marwede bereits einen Tag zuvor, in einer Verwaltungsausschusssitzung des Bau-und Wegeausschusses, darüber in Kenntnis gesetzt habe. Herr Marwede habe ihm gegenüber geäußert, den Dingen nachzugehen. 

Warum gab der Abstimmungsleiter gegenüber der Zeitung an, dass er über solche Vorfälle keine Kenntnis hatte? 

Eine Befragung eines Postzustellers ergab, dass es sehr wohl Rückläufer gegeben hatte. Diese seien an die Gemeinde zurückgesendet worden. 

Um Klarheit zu bekommen, sprach ich mit dem stellvertretenden Abstimmungsleiter, dem Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Scheuermann. Er äußerte, dass Herr Marwede sich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt hätte. Natürlich hatte es Rückläufer gegeben. Da ich mittlerweile aus der Ortschaft Hösseringen einige Einwohner kannte, die keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hatten, wollte ich wissen, ob diese unter den Rückläufern waren. 

Eine schriftlich gestellte Anfrage der Betroffenen ergab später, dass sie nicht unter den Rückläufern waren. 

Auch konnte ich ein Ehepaar aus Holxen ausfindig machen, die mir gegenüber angaben, dass im dortigen Wahlvorstand ein Ratsherr saß. Dieser Ortsvertreter wurde durch die Eheleute auf seine Neutralität angesprochen und ob es so richtig sei, dass er trotzdem im Wahlvorstand sitzen würde. Der Ratsherr äußerte, dass dies mit der Gemeinde abgeklärt sei und kein Problem darstellen würde. Auf die Frage, was er denn machen würde, wenn jemand unentschlossen sei und nicht wisse, wie abzustimmen sei, habe der Ratsherr sein Handy rausgeholt und ein Foto seiner Fraktion gezeigt, auf dem auch er abgebildet gewesen sei. Er habe geäußert, dass er dieses Foto zeigen würde und dann würde der oder die Unentschlossene schon wissen, wie er in der Sache abgestimmt habe. 

Meiner Meinung nach waren die Zweifel an der Neutralität durchaus berechtigt. Wie muss das gezeigte Verhalten bloß auf die anderen anwesenden Personen gewirkt haben? Stellt dieses Verhalten nicht auch einen Verstoß gegen die Wahlordnung dar? 

Anhand des deutlichen Abstimmungsergebnisses in der Ortschaft Holxen, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Ratsherr seine Ankündigung in die Tat umgesetzt hatte. So zumindest mein Eindruck. 

Okay, dachte ich mir, das sind doch ein paar viele Ungereimtheiten, die sich hier aufgetan haben. Diverse Haushalte ohne Wahlbenachrichtigung und dann noch die beiden Vorfälle in den Abstimmungslokalen. Meine Recherchen sollten doch den Abstimmungsleiter brennend interessieren und der Angelegenheit muss doch auf den Grund gegangen werden. Auch in Hinblick auf die im Herbst anstehenden Landtagswahlen. Oder etwa nicht? Was sich dann ereignete, folgt im nächsten Blogeintrag.

Autor: Andreas Koch

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