Sind die Ermittlungen ordnungsgemäß durchgeführt worden?

Kritik an Bürgerentscheid in Suderburg
Am 21.09.2022 wurde ich schriftlich durch die Gemeinde Suderburg über die Ergebnisse der Ermittlungen in Kenntnis gesetzt. Dazu hatte ich im Blogeintrag vom 29.09.2022 berichtet. Da aus dem Antwortschreiben nicht hervorging, wie mit den einzelnen Vorwürfen umgegangen wurde, fragte ich am 05.10.2022 per Email beim stellvertretenden Abstimmungsleiter nach. Ich wollte folgende Fragen geklärt haben:
Warum stellt das Verhalten des Ratsherrn (Name entfernt) keinen Verstoß gegen die Abstimmungsordnung dar? Welche Ermittlungen hat es in dieser Sache gegeben? Was ist das Ergebnis bei dem vorgeworfenen Sachverhalt und mit welcher Begründung? Aus welcher Rechtsnorm ergibt sich, dass Ratsmitglieder bei dem Bürgerentscheid in den Abstimmungsvorständen sitzen dürfen? Wo kann ich das nachlesen, bzw. woher stammt diese Information?
Bürgerentscheid Suderburg – Viele Fragen bleiben offen
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um hinsichtlich der nicht zugestellten Abstimmungsbenachrichtigungen zu ermitteln? Wo und bei wem lag der Fehler bei der Nichtzustellung? Ich spreche dabei nicht von den 33 Rückläufern, sondern von den nicht zugestellten Benachrichtigungen in der Ortschaft Hösseringen.
Besteht die Möglichkeit, in die Ermittlungen in dieser Sache Einsicht zu nehmen?
Am 25.10.2022 erhielt ich folgende Antwort:


Da die Antworten, als auch die Antwort der Kommunalaufsicht, zum Teil von den Vorwürfen aus der Anzeige abweichen, werde ich auf alle Punkte noch einmal gesondert in den nächsten Blogeinträgen eingehen. Anzumerken ist, dass die in der Anzeige gemachten Vorwürfe auf Aussagen von Zeugen beruhen, mit denen die Anzeige vor Abgabe abgestimmt wurde.
Autor: Andreas Koch