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Recherche – Die Anzeige (2)

Recherche – Die Anzeige (2)

Bürgerentscheid Alte Schule

Nachstehend der Text meiner Anzeige. Zunächst das Anschreiben, dass ich um die Adressdaten gekürzt habe. Darauf folgend befand sich der Vermerk des Ratsherrn Schimmack (siehe Foto zum Beitrag) und meine Anzeige, mit der ich die Unterschriftensammlung durchgeführt habe. Die Namen habe ich mit (Name entfernt xxx) versehen und auch bei der Anzeige habe ich die Adressdaten entfernt. Die Unterschriftenliste habe ich aus Gründen des Datenschutzes weggelassen. Die Anzeige habe ich persönlich bei der Gemeinde abgegeben. Bereits hier wurde mir mitgeteilt, dass man den Fehler bei der Nichtverteilung der Abstimmungsbenachrichtigungen bei der Post sehe. Dem könne man nicht weiter nachgehen. Mehr dazu in einem der nächsten Beiträge. Zunächst werde ich das Antwortschreiben, dass ich auf meine Anzeige erhalten habe, posten. 

Anschreiben zur Anzeige

(Hier wurden der Sender und Empfänger entfernt)

Betrifft Anzeige i.S. Bürgerentscheid “Alte Schule” 

Bitte sofort vorlegen!

Sehr geehrter Herr Marwede,

als Anlage erhalten Sie meine Anzeige, mit einer Unterschriftenliste von Bürgerinnen und Bürgern, die mein Schreiben unterstützen. 

Ich möchte zu meiner Anzeige noch folgendes ergänzen: 

Bei Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern in Hösseringen ist mittlerweile bekannt, dass mind. 12 Haushalte keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wobei nicht alle Haushalte in Hösseringen befragt worden sind. Auffällig ist hierbei, dass alleine in der Heerstrasse und in der Straße Am Bötzelberg mehrere Haushalte betroffen sind.  

Auf die Problematik hat Sie der Ratsherr Schimmack bereits am 13.6.2022 mündlich und daraufhin am 14.06.22 per  Vermerk hingewiesen. Ein Vermerk vom 4.7.22 des Ratsherrn Schimmak ist Ihnen noch einmal als Erinnerung zugegangen. (Vermerk in Kopie siehe Anlagen)

Ich habe Ihnen am Dienstag, den 5.7.2022 explizit mitgeteilt, dass mir ein Verstoß gegen die Wahlordnung bekannt ist. Davor hatten Sie einen bereits zugesagten Gesprächstermin für den 6.7.22 abgesagt. Auch habe ich  Ihnen mitgeteilt, dass ich Ihr Vorgehen, sowohl als Abstimmungsleiter, als auch in Ihrer Funktion als Samtgemeindebürgermeister/ Gemeindedirektor, bezüglich möglicher Pflichtverletzungen prüfen lassen werde. 

Ich sehe die Wahl als ein elementares Kernstück unserer Demokratie. Wenn in diesem Zusammenhang Ungereimtheiten auftauchen, sind diese aus meiner Sicht offen und transparent aufzuklären. Wir stehen wenige Wochen vor der Landtagswahl in Niedersachsen. Von daher sehe ich, aufgrund der Vielzahl der nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen, aber auch der in der Anzeige aufgeführten Verstöße gegen die Wahlordnung, dringenden Handlungsbedarf. 

Ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass ich den Sachverhalt bereits am 18.6.22 zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Lüneburg übersandt habe. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt hat mir fernmündlich zugesagt, den Sachverhalt an die Kommunalaufsicht weiterzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt waren viele Dinge noch nicht so konkret wie in der anliegenden Anzeige. 

Daher sende ich diesen Sachverhalt auch an den niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und an die Kommunalaufsicht des Landkreises Uelzen. 

Ich möchte Sie bitten, den Gemeinderat der Gemeinde Suderburg umgehend über den Sachverhalt, durch Weiterleitung dieses Schreibens inklusive aller Anlagen, in Kenntnis zu setzen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Andreas Koch 

(Hier folgte zunächst der Vermerk des Ratsherrn Schimmack siehe Bild des Beitrags)

(Sender und Empfänger des Schreibens entfernt)

Anzeige i.S. Bürgerentscheid “Alte Schule”

Sehr geehrter Herr Marwede,

da Sie mir zunächst einen Gesprächstermin für den 6. Juli 2022, 08 Uhr, im Rathaus angeboten hatten und dann mit der Begründung, dass zum Thema Bürgerentscheid alles gesagt sei und es dazu keine weitere Diskussion gebe abgesagt haben, wähle ich nun diesen Weg Ihnen mein Anliegen mitzuteilen. 

Bereits in der Woche nach der Wahl erfuhr ich durch Gespräche, dass es zu diversen Ungereimtheiten bei der Wahl gekommen sein könnte. Zunächst erfuhr ich von Bürgerinnen und Bürgern, dass diese keine Wahlbenachrichtigung erhalten hätten. Mir selber sind mittlerweile 10 Personen namentlich bekannt. 

Umso erstaunter war ich, dass Sie in dem Artikel der Allgemeinen Zeitung vom 18.06.2022 auf die Anfrage des Ratsherrn Schimmack angaben, dass Ihnen kein Fall bekannt sei, dass sich ein Bürger bei der Gemeinde gemeldet habe, weil er keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe. 

Alleine in Hösseringen gab es am Wahltag mindestens drei Personen, die im Wahllokal gegenüber dem dortigen Wahlvorstand geäußert hatten, keine Wahlbenachrichtigung erhalten zu haben. Herr Schimmak hat mir mitgeteilt, dass dieses durch den Wahlvorstand im Protokoll vermerkt worden sei. Auch in Suderburg an der Hochschule haben Bürgerinnen und Bürger geäußert, keine Wahlbenachrichtigung erhalten zu haben.

Warum war Ihnen als Abstimmungsleiter dieser Umstand nicht bekannt?

Weiter gaben Sie an, dass es keine Rückläufer gegeben habe. Herr Scheuermann sprach im Bericht der Allgemeinen Zeitung vom 2.7.22 von 33 Rückläufern bei den Wahlbenachrichtigungen. 

Auch hier meine Frage, warum war Ihnen dieser Umstand in Ihrer Funktion als Abstimmungsleiter nicht bekannt? Waren die Wahlbenachrichtigungen der Personen, die sich in den Wahllokalen gemeldet haben, unter den Rückläufern oder müssen diese noch zusätzlich zu den nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen gerechnet werden? Warum wird nicht genau überprüft, ob es noch weitere Personen gab, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben? 

Heute sprach ich mit einem Ehepaar  aus Holxen. Diese seien am Abstimmungstag in das Wahllokal in Holxen gegangen. Hier habe der Ratsherr (Name entfernt xxx) im Wahlvorstand gesessen. Das Ehepaar habe ihn darauf angesprochen, ob er als Ratsvertreter in dieser Abstimmung überhaupt im Wahlvorstand sitzen dürfe. Er habe angegeben, dass er sich im Rathaus rückversichert habe und dass dies kein Problem sei. Das Ehepaar merkte an, dass doch ein Ratsmitglied, dessen eigener Beschluss durch das Bürgerbegehren vielleicht ausgehebelt werden könnte, schwerlich die Neutralität eines Wahlvorstands wahren könne. Im darauf folgenden Gespräch habe er gesagt, dass er in dem Fall, wenn jemand unentschlossen sei und ihn fragen würde, wie er abstimmen solle, sein Telefon herausholen würde und das Foto der CDU mit ihm darauf zeigen würde. Damit sei dem Fragenden dann wohl klar, wie er persönlich als Politiker abgestimmt habe. Das Ehepaar stellt durch die getroffenen Aussagen die Neutralität des Ratsmitgliedes (Name entfernt xxx) in Frage. Die Personalien der beiden Eheleute liegen mir vor und werden, wenn erforderlich, durch mich benannt. 

Dann führte ich heute ein Gespräch mit einem Mitglied aus dem Wahlvorstand in Räber. Diese teilte mir mit, dass durch ein weiteres Mitglied des Wahlvorstandes ein bereits vorgefertigter Abstimmungszettel (mit nur einem Kreuz) in der Wahlkabine aufgehängt worden sei. Dieser sollte als “Muster” für die dort abstimmenden Personen dienen. 

Laut § 14 (2) der Satzung zur Durchführung des Bürgerentscheids in der Gemeinde Suderburg zu der Frage: “ Soll das Gebäude der alten Schule am Gänsekamp in Suderburg ohne dem bereits abgerissenen Anbau dem Dorf erhalten bleiben” hat während der Abstimmungszeit jede Beeinflussung der Abstimmungsberechtigten zu unterbleiben. Dieses gilt für Wort, Schrift, Ton, Bilder oder sonstige Darstellungen. 

Hierüber sollten auch die Wahlvorstände im Vorfeld der Wahl belehrt worden sein. Hat eine solche Belehrung stattgefunden?

In den beiden Fällen bitte ich zu Überprüfen, ob hierbei ein Verstoß gegen, die genannte Vorschrift vorliegt. 

In Räber hielt sich während der Wahl das Ratsmitglied (Name entfernt xxx) auf. Auf Nachfrage habe er auf die Frage, warum er denn nicht im Wahlvorstand sei, dem dortigen Wahlvorstand mitgeteilt, dass er als Ratsmitglied nicht im Wahlvorstand sein dürfe. 

Wie kommt Herr (Name entfernt xxx) zu dieser Aussage, wenn laut Bericht der AZ vom 18.06.22 dieses durch die Abstimmungsleitung geprüft worden ist und als zulässig erklärt worden ist?

Bei wem wurde die Information eingeholt, dass Ratsmitglieder in den Wahlvorständen sitzen dürfen? 

Diesen Brief werde ich neben der Abstimmungsleitung an anderer Stelle rechtlich prüfen lassen. 

Ich bitte Sie, mich über die Schritte, die zur Aufklärung des Sachverhaltes eingeleitet werden, zu informieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Koch

 

Anlage : Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern,  die dieses Schreiben unterstützen. 

Autor: Andreas Koch

 

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